Anwaltliche Beratung und laufende Information für Spanien

Verzichten Sie darauf, teures Lehrgeld zu bezahlen...


Wie Sie vielleicht schon unserer Startseite entnommen haben, bieten wir auch für Spanien

  • anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Peter Schöllhorn und
  • laufende Information über unsere Zeitschrift AUSLANDSIMMOBILIEN mit Sonderteil Spanien.

Sie haben damit die Möglichkeit, Unterlagen insbesondere beim Kauf überprüfen, und sich anwaltlich beraten zu lassen. So ersparen Sie sich teures Lehrgeld.

Sie planen einen Immobilienkauf in Spanien? Wir beraten Sie umfassend - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V.


Als neues Mitglied können Sie unsere Beratung ab sofort in Anspruch nehmen, ohne zusätzliche Honorare. Außerdem können Sie jeweils zum Jahresende kündigen, Sie bleiben also flexibel. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt inklusive Beratung und Zeitschrift nur 235 Euro.

Mit dem online-Antrag sichern Sie sich eine ideale Kombination von anwaltlicher  Information und Beratung. 


Aus der Praxis: Unsere Webinare zum Immobilienkauf

"Webinare Spanien" mit RA Peter Schöllhorn: Information und Anmeldung.


Kostenlose 5-Minuten-Gespräche mit RA Schöllhorn 

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Kurz-Beratung zum Thema Immobilienkauf in Spanien - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V.

Sie können Rechtsanwalt Peter Schöllhorn bei unseren kostenlosen 5-Minuten-Gesprächen unverbindlich kennenlernen, rufen Sie einfach dienstags oder  donnerstags zwischen 13:30 und 14:30 Uhr an: 0761/55012.


Wie erfolgt die Beratung?

Als Mitglied können Sie dann während der  Beratungszeiten ohne Voranmeldung und ohne  zusätzliche Honorare anrufen. Oder Sie schreiben eine Mail mit Ihrer Anfrage. Oder Sie schicken Unterlagen zur Überprüfung zu und lassen sich dann beraten.

Sind Unterlagen zu überprüfen (Kaufvertragsentwurf, Steuerbescheid oder sonstige Unterlagen), werden diese vorneweg per Post, per Fax oder eingescannt mittels E-Mail an die DSA geschickt. Die telefonische Beratung erfolgt dann durch Rechtsanwalt Schöllhorn und bietet auch
die Möglichkeit, dass sofort nachgefragt werden kann, wenn irgendetwas unklar ist.

Mit einem Antrag auf Mitgliedschaft sind Sie, Ihr Geld und Ihre Immobilie auf der sicheren Seite.

Rechtswanwalt Peter Schöllhorn berät Sie zu Kauf und Besitz von Auslandsimmobilien - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. RA Peter Schöllhorn



Beispiele zum Kauf und Besitz

Sie haben ein Objekt beispielsweise an der Costa Blanca gefunden, das  Sie sehr interessiert. Eventuell liegt Ihnen eine Maklervereinbarung zur Unterschrift vor, die wir für Sie ebenfalls überprüfen.

Der Verkäufer oder ein eingeschalteter Makler stellen  Ihnen Unterlagen zur Verfügung. Diese Unterlagen leiten Sie an Rechtsanwalt Schöllhorn weiter und lassen diese von ihm überprüfen. Eventuell erhalten Sie auch schon einen Vertragsentwurf zur Unterschrift. Auch diesen können Sie – vor der Unterschrift(!) – überprüfen  lassenFalls wichtige Unterlagen noch fehlen, fordern Sie diese dann zur Überprüfung an.

Wir nehmen die rechtliche Prüfung beim Kauf einer Immobilie in Spanien vor: Unterlagen, Vertragsentwurf, Grundbuchauszug - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. Überprüfen lassen, damit es keine Mogelpackung wird


Falls Sie schon eine Immobilie in Spanien besitzen, haben
Sie ebenso die Möglichkeit, sich durch Rechtsanwalt  Schöllhorn beraten lassen. 

Zu den üblichen Themen, über die wir auch in unserer
Zeitschrift
berichten, zählen
u. a. spanische Steuern mit der spanischen Grundsteuer und der spanischen Einkommensteuer (auch im Falle der eigenen Nutzung), die touristische Vermietung, das Thema Erben und  Vererben, spanische und deutsche Erbschaftsteuer, Fragen zu Wohnungseigentum bzw.  Eigentumswohnungen und Urbanisationen. Ein großes Problem sind Schwarzbauten und mangelnde  Infrastruktur.

Steuern für Haus oder Wohnung in Spanien ... und andere Themen



Die Beratungszeiten für Mitglieder

Die Spanien-Beratung durch Rechtsanwalt Schöllhorn findet  grundsätzlich am Dienstag und Donnerstag jeweils nachmittags von 13.30 bis 17.00 Uhr statt. Die aktuellen Termine finden Sie sowohl in der jeweiligen aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift als auch in der Rubrik Beratungszeiten.

Unsere Zeitschrift: Sonderteil Spanien

Unsere Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, jeweils mit einem Sonderteil zu Spanien. 
Sie können gerne ein gedrucktes Probeexemplar kostenlos anfordern oder als pdf-Datei mittels Klick auf das Titelbild anschauen.


Ihr ganz besonderer Vorteil

Wir informieren in unserer Zeitschrift insbesondere über rechtliche, steuerliche oder sonstige Änderungen und Neuerungen in Spanien. Wenn etwas unklar bleibt oder Sie genauer wissen wollen, ob beispielsweise eine in einem Artikel angesprochene steuerliche oder sonstige Änderung für Sie von Bedeutung ist, fragen Sie bei Rechtsanwalt Schöllhorn nach.

Sie finden u. a. folgende Themen: die deutsche Besteuerung der spanischen Immobilie, laufende spanische Steuern, touristische Vermietung, spanische und deutsche Erbschaftssteuer, Erbrecht,  Wohnungseigentumsrecht, Bauen und Renovieren, Aufenthaltsvorschriften, Verkehr usw. Auch das Thema Versicherungen für Immobilien ist Gegenstand unserer Beratung und Berichterstattung.

Wir berichten auch über das Leben in Spanien und zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz bzw. Vorruhestand und Ruhestand in Spanien.  

Mit Sonderteil Spanien



DSA-Ratgeber für Spanien

Zur Zeit vergriffen, Neuauflage erscheint im Herbst 2024

Der Ratgeber "Spanienimmobilien erwerben, besitzen und vererben " von Rechtsanwalt Peter Schöllhorn ist erhältlich - auch ohne Mitgliedschaft - als Taschenbuch über uns oder den Buchhandel.

Der Spanien-Ratgeber informiert Sie wie auch unsere anderen Ratgeber kompetent, praxisbezogen und in verständlicher Form. Wir legen sehr viel Wert auf praktische Hinweise und Tips und darauf, dass der Inhalt für Sie verständlich dargeboten wird. Damit sind Sie für einen Kauf und den Besitz einer spanischen Immobilie gut gerüstet, auch wenn der Ratgeber eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.

Die notwendige Beratung erhalten Sie im Rahmen einer
Mitgliedschaft. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft können Sie die Beratung ab sofort in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich auch beraten In Spanien Bescheid wissen



 

Damit Sie auf der sicheren Seite sind!
... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.