Anwaltliche Beratung und laufende Information
für Italien
Damit Sie auch in Italien auf der sicheren Seite sind ...
Auch für Italien bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft
- anwaltliche Beratung durch
Rechtsanwalt Peter Schöllhorn und - aktuelle Information über unsere Zeitschrift AUSLANDSIMMOBILIEN mit Sonderteil Italien an.
Sie haben damit für einen sehr günstigen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 235 Euro die Möglichkeit, Unterlagen überprüfen und sich zum Thema Immobilien in Italien anwaltlich beraten und informieren zu lassen. Die Beratung erfolgt meist telefonisch oder schriftlich.
Aus der Praxis: Unsere Webinare zum Immobilienkauf
"Immobilienkauf in Italien" mit RA Peter Schöllhorn:
Information und Anmeldung.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft:
Kostenfreie 5-Minuten-Gespräche mit Rechtsanwalt Schöllhorn
Sie können Rechtsanwalt Peter Schöllhorn bei unseren kostenlosen 5-Minuten-Gesprächen unverbindlich kennenlernen, rufen Sie einfach dienstags oder donnerstags zwischen 13:30 und 15:30 Uhr an: 0761/55012.
Wie erfolgt die Beratung?
Als Mitglied können Sie während der Beratungszeiten für
Mitglieder ohne Voranmeldung und ohne zusätzliche Honorare
anrufen. Oder Sie schreiben eine Mail mit Ihrer Anfrage.
Oder Sie schicken Unterlagen zur Überprüfung zu und lassen
sich dann beraten.
Sind Unterlagen zu überprüfen (Kaufvertragsentwurf, Steuerbescheid oder sonstige Unterlagen), werden diese vorneweg per Post, per Fax oder eingescannt mittels E-Mail an die DSA geschickt. Die telefonische Beratung ermöglicht eine zügige Beratung und die Möglichkeit, dass sofort nachgefragt werden kann, wenn irgendetwas unklar ist.
- Mit einem Antrag auf Mitgliedschaft sind Sie, Ihr Geld und Ihre Immobilie auf der sicheren Seite.
Beispiele zum Kauf und Besitz
Sie haben ein Objekt beispielsweise in Venetien gefunden, das
Sie sehr interessiert. Eventuell liegt Ihnen eine Maklerverein-
barung vor, die Sie ebenfalls bei uns überprüfen lassen können.
Der Verkäufer oder ein eingeschalteter Makler stellen Ihnen
eventuell Unterlagen zur Verfügung, z. B. eine visura, einen Grundbuchauszug über das Grundstück und das Gebäude.
Diese Unterlagen leiten Sie zur Überprüfung an Rechtsanwalt Schöllhorn weiter. Falls noch wichtige Unterlagen fehlen,
machen wir auch darauf aufmerksam, damit Sie diese
nachfordern können. Oftmals erhalten Sie auch schon einen
Vertragsentwurf zur Unterschrift. Auch diesen lassen Sie – vor(!) der
Unterschrift unter den Vertrag – überprüfen.
Falls Sie schon eine Immobilie in Italien besitzen, haben Sie ebenso
die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Zu den üblichen Themen, über die wir auch in unserer Zeitschrift berichten, zählen u. a. die italienischen Steuern, die laufend für die
Immobilie zu bezahlen sind, ob Sie vermieten oder nicht, dann das Thema touristische Vermietung, Fragen zum Thema Erben und Vererben, zur deutschen und italienischen Erbschaft- und Schenkungsteuer, nicht zuletzt auch Fragen zu Wohnungs-
eigentum bzw. Eigentumswohnungen und Apartmentanlagen.
Die Beratungszeiten für Mitglieder
Die Italien-Beratung durch Rechtsanwalt Schöllhorn findet grundsätzlich am Dienstag und Donnerstag jeweils nachmittags von 13.30 bis 17.00 Uhr statt: Beratungszeiten.
Unsere Zeitschrift: Sonderteil Italien
Unsere Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, jeweils mit einem Sonderteil zu Italien. Sie können gerne ein gedrucktes Probeexemplar kostenlos anfordern oder als pdf-Datei anschauen.
Ihr ganz besonderer Vorteil
Wir informieren in unserer Zeitschrift insbesondere über rechtliche, steuerliche oder sonstige Änderungen
und Neuerungen in Italien.
Wenn etwas unklar bleibt oder Sie genauer wissen
wollen, ob beispielsweise eine in einem Artikel angesprochene steuerliche oder sonstige Änderung für Sie wichtig ist,
fragen Sie bei Rechtsanwalt Schöllhorn nach. Das ist ein ganz besonderer Vorteil der Mitgliedschaft.
Themen
Sie finden u. a. folgende Themen: die deutsche Besteuerung
der italienischen Auslandsimmobilie, laufende italienische Steuern, touristische Vermietung, italienische und deutsche Erbschaftssteuer, Erbrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauen und Renovieren, Aufenthaltsvorschriften, Verkehr usw. Auch das Thema Versicherungen für Immobilien ist Gegenstand unserer Beratung und Berichterstattung. Wir berichten auch über das Leben in Italien und zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz bzw. Vorruhestand und Ruhestand in Italien.
DSA-Ratgeber für Italien
Der Ratgeber von Rechtsanwältin Doris Reichel ist erhältlich - auch ohne Mitgliedschaft - als Taschenbuch über uns oder den Buchhandel: "Ferienimmobilien in Italien ". Der Italien-Ratgeber informiert Sie - wie auch unsere anderen Ratgeber - kompetent, praxisbezogen und in verständlicher Form. Wir legen sehr viel Wert auf praktische Hinweise und Tips.