Der Umtausch von Waren in Europa

 ps/2/2020. Nicht nur im Falle von Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen oder nicht passen, stellt sich die Frage, ob man die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben oder zumindest in andere Waren umtauschen kann.

Umtauschrecht bei Kauf im Laden?

Wurde das Geschenk im Laden gekauft, lautet die Antwort in 27 EU-Ländern nein, aber Kulanz von Seiten des Geschäfts ist möglich. Lediglich in Litauen dürfen die Kunden unbenutzte, im Laden gekaufte Waren, binnen 14 Tagen nach Kaufdatum gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, stellt das Europäische Verbraucherzentrum fest. Größere Geschäfte und Ladenketten bieten in den meisten europäischen Ländern den Umtausch auf Kulanz an. Ob der Kunde sein Geld zurückerhält, einen Gutschein bekommt, oder ob die Ware einfach nur umgetauscht werden darf, bleib aber dem Händler überlassen. Außerdem legen viele Geschäfte Fristen fest, innerhalb derer der Umtausch erfolgen muss.

Widerrufsrecht für online gekaufte Produkte

Anders verhält es sich mit online gekauften Geschenken. Diese dürfen in jedem EU-Land innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeschickt werden, so das Europäische Verbraucherzentrum. Das Geld wird erstattet. Allerdings müssen die Produkte unbenutzt sein. Wurde zum Beispiel an einer DVD die Schutzfolie entfernt, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Und falls der Warenwert unter 40 Euro liegt, können zusätzlich noch Rücksendekosten anfallen.

Das EVZ empfiehlt, bei der Rücksendung auf eine stabile Verpackung zu achten und idealerweise den Originalkarton zu verwenden. Denn bei schlechter Verpackung und einem daraus resultierenden Transportschaden werde es schwierig, das Geld zurück zu bekommen.

Wichtig: Kassenbon und Fristeinhaltung

Wer umtauschen möchte, braucht einen Kaufnachweis. Das kann ein Kassenbon, ein Preisschild mit Firmennamen, ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung sein. Wer ein gEschenk bekommen hat, muss um den Kaufnachweis zu bitten. Ebenso generell gilt es Fristen einzuhalten.

Online verkaufen oder für einen guten Zweck

Das EVZ weist darauf hin, dass man die Sachen, die sich nicht umtauschen lassen, für einen guten Zweck spenden oder im Internet verkaufen könne.

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