Übersetzungen

12/2008/ps. Berufsbezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Vorneweg muß klar sein, bis wann eine Übersetzung fertig und ob die Übersetzung überbeglaubigt sein muß und gegebenenfalls von wem. Bei sehr eiligen Übersetzungen werden eventuell Zuschläge verlangt.

Fachwortschatz und Erfahrung sind wichtig

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass Übersetzungen im jeweiligen Ausland unter Umständen günstiger sind und eine bei einer Übersetzung durch einen deutschen Übersetzer notwendige Beglaubigung nicht erforderlich ist. Andererseits sollte die Gewähr für eine qualitativ gute Übersetzung nicht unterschätzt werden. Bei Immobilien geht es ja meist um viel Geld.

DIN-Norm 2345 für Übersetzungen

Die DIN-Norm 2345 vom Deutschen Institut für Normung e.V. kann als Vertragsgrundlage für die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde genommen werden.

Zeilenhonorare oder je Wort

Preisvergleiche, allerdings nicht Qualitätsvergleiche, sind möglich über die einschlägigen Berufsverbände, über Adressen in den Gelben Seiten oder im Internet. Die Zeilenhonorare für Übersetzungen hängen von der Art und der Schwierigkeit des Textes ab. Wenn ein Übersetzer den Text kennt, möge er einen Gesamtbetrag und ein Datum für die Fertigstellung nennen.

Manche Übersetzer bieten statt Zeilenhonorare Honorare je Wort an, beispielsweise 0,11 Euro je Wort, das übersetzt wird. Teilweise werden für eilige Aufträge Aufschläge verlangt, teilweise wird ein Mindestauftragswert von einer Seite verlangt, so dass sehr kurze Übersetzungen, bestehend aus zwei oder drei Sätzen, relativ teuer kommen.
Möglich ist auch eine Berechnung pro Normzeile gemäß DIN-Norm 2345: eine Normzeile besteht aus 55 Gesamtzeichen inkl. Leer- u. Sonderzeichen.

Überbeglaubigung

Ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt dem Recht des jeweiligen Staates, in dem die Übersetzung verwendet werden soll.

Es reicht nicht aus, wenn die Übersetzung den Bestätigungsvermerk bzw. -stempel eines öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers trägt. Für das jeweilige Land gültige Bestätigungsvermerke bzw. Überbeglaubigungen kommen die jeweiligen ausländischen diplomatischen Stellen in Frage.

Bevor Sie einen Übersetzungsauftrag erteilen, sollte klar sein, ob Sie eine derartige Überbeglaubigung benötigen und der betreffende Übersetzer die Überbeglaubigung erhält.

Zurück zu U

Damit Sie auf der sicheren Seite sind!
... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.