Swimmingpool oder Schwimmbecken als Gefahrenquelle

7/2009/ps. Gerade für kleine Kinder können Schwimmbecken sehr gefährlich werden. Deshalb gibt es in verschiedenen Ländern wie beispielsweise Frankreich und Spanien Vorschriften für die Absicherung der Schwimmbecken.
Eine Absicherung ist insbesondere auch bei einer Vermietung vorgeschrieben und wichtig. In Frage kommen eine Einzäunung oder eine stabile Abdeckung.
Unabhängig von bestehenden Vorschriften sollten Schwimmbecken in baulicher Hinsicht nutzungsorientiert sein. Um das Becken herum sollte es rutschfeste Anlagen und Umrandungen geben, damit Ausrutschen vermieden werden kann. Die Treppe ins Becken sollte einen leichten Zugang mit rutschfesten Stufen haben. Und ohne Zweifel gilt: Kleinkinder sollten nicht alleine in der Nähe eines Schwimmbeckens sein, ob es nun groß oder klein oder tief oder recht flach ist.

Mögliche Schutzvorrichtungen
Zugangsschranken sollten so konstruiert und installiert sein, daß sie den Zugang von Kindern unter fünf Jahren ohne die Hilfe eines Erwachsenen verhindern bzw. den Aktivitäten eines Kindes unter fünf Jahren standhalten. Darunter fallen Zäune um das Schwimmbecken herum mit abschließbarem Zugang.
Abdeckungen sollten so konstruiert und installiert sein, daß sie das ungewollte Eintauchen von Kindern unter fünf Jahren verhindern, das Betreten durch eine erwachsene Person aushalten und keine Verletzungen verursachen.
Alarmanlagen sollten so installiert sein, daß alle Aktivierungs- und Deaktivierungsmöglichkeiten nicht von Kindern unter fünf Jahren benutzt werden können. Diese Systeme sollten über eine Sirene verfügen und eine Vorrichtung, um Fehlalarme zu vermeiden.

Wie lässt sich die Aufheizzeit für ein Schwimmbad errechnen?
Anläßlich einer Anfrage bei der DSA haben wir uns mit der Aufheizzeit befaßt.
Maßgeblich für die Aufheizzeit ist die spezifische Wärmekapazität des Wassers, der Beckeninhalt, die Beckenwassertemperatur, die Füllwassertemperatur und die Heizleistung des verwendeten Gerätes. Die spezifische Wärmekapazität von Wasser beträgt 1,16 – 1,17 Wattstunden pro Kilogramm Wasser und 1°C Temperaturdifferenz, der Beckeninhalt wird in Kubikmeter gemessen, wichtig ist die Differenz zwischen der Ausgangstemperatur und der gewünschten Wassertemperatur und die Heizleistung des Gerätes, sei es nun eine Elektro-Poolheizung, ein Wärmetauscher oder eine Solaranlage.
Man braucht 1,16 Wh, um 1 Liter Wasser um 1 Grad zu erwärmen, was 23,2 kWh für einen 20 m³ großen Pool bedeuten. Wer also die Heizleistung des Gerätes kennt, kann mit den übrigen Parametern die Aufwärmzeit berechnen. Bei der Heizleistung eines Wärmetauschers kommt es wiederum u.a. auf die Vorlauftemperatur an.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind !
... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.