Steuern: Grunderwerbsteuer

6/2008. Es ist schon ein kleines Wunder. Der Kauf von Grundbesitz im Ausland unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer, auch nicht einer sonstigen deutschen Steuer. Das deutsche Grunderwerbsteuergesetz sieht ausdrücklich vor, daß sich die Grunderwerbsteuer nur auf inländische Grundstücke bezieht.
Aber: stattdessen kassiert der ausländische Fiskus je nach Land unterschiedlich hohe Grunderwerb- oder sonstige Steuern, wobei auch die Bezeichnungen für diese Art von Steuern sehr unterschiedlich sind.

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... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.