Noch keine Harmonisierung der Immobilienbesteuerung innerhalb der EU

7/2009/ps. Wer Fragen der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern abklären will, muß die jeweiligen binationalen Regelungen beachten, da es kein "EU-Doppelbesteuerungsabkommen" gibt.
Auch wenn jemand weiß, wie hoch die Erwerbsteuern beim Immobilienkauf und sonstigen steuerlichen Vorschriften über Immobilien in Deutschland sind, darf daraus keine Schlußfolgerung über die Höhe der Immobiliensteuern in anderen EU-Ländern ziehen, da es keine steuerliche Harmonisierung gibt, ebenso sind praktische Unterschiede bei der Steuererhebung zu beachten.

Mehrwertsteuer
Eine gewisse Harmonisierung gibt es bei der Mehrwertsteuer. Betrachtet man aber die Fälle, in denen bei Immobilienkäufen Mehrwertsteuer anfällt, wird man feststellen, daß diese speziellen Mehrwertsteuersätze auch je nach Land unterschiedlich hoch ausfallen.

Harmonisierung bedeutet Risiko höherer Steuern
Es ist also nicht weit her mit der Steuerharmonisierung in der EU. Es ist auch fraglich, ob diese erstrebenswert wäre. Der steuerliche Wettbewerb zwischen den EU-Staaten würde ersatzlos wegfallen, was sicherlich nicht zu niedrigeren sondern noch sehr viel höheren Steuern führen würde.

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... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.