Die Besteuerung der Eigennutzung

12/2008/ps. Die Eigennutzung einer Immobilie wird in Deutschland nicht besteuert. Demgegenüber gibt es Länder, z. B. Spanien, Frankreich oder Italien, die die Eigennutzung besteuern. Diese Nutzungsbesteuerung scheint für manche Deutsche völlig unverständlich zu sein. Deshalb sei daran erinnert, daß vor langer Zeit auch in Deutschland die Eigennutzung von Häusern und Wohnungen besteuert worden ist.

Keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die Eigennutzung
Beispiel: A besitzt eine Ferienimmobilie in Spanien, die er mit seiner Familie selbst nutzt. Für diese Eigennutzung hat er in Spanien u. a. Einkommensteuer auf die Eigennutzung zu bezahlen.
Die Eigennutzung dieser spanischen Immobilie muß in Deutschland nicht versteuert werden. Die in Spanien für die Eigennutzung zu bezahlende Einkommensteuer kann A auf in Deutschland zu zahlende Steuern nicht anrechnen, auch nicht in sonstiger Weise steuerlich berücksichtigen lassen. Dies gilt auch für andere Länder.

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... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.