Unwetter und hohe Schäden in Spanien: Wer übernimmt den Schaden? Wie soll es weitergehen?
Bei einem außergewöhnlichen Risiko - riesgo extraordinario – ist in Spanien der öffentlich-rechtliche Consorcio de Compensación de Seguros zuständig, der sich selbst als „Seguro de Riesgos Extraordinarios“ bezeichnet. Voraussetzungen: ein „Riesgo Extraordinario“ und eine bestehende Versicherung der Häuser, Wohnungen und Autos, damit man vom Consorcio Geld bekommt.
2/2020/ps. Schon im September letzten Jahres hatte es schwere Unwetter an der Costa Blanca gegeben.
Weitere Unwetter hatte es u. a. im Oktober in Katalonien und den Balearen gegeben, außerdem Anfang Dezember wiederum eine DANA – Depresión Aislada en Niveles Altos – in Katalonien und in der Region Murcia und Unwetter auf Mallorca, dann auch noch Unwetter kurz vor Weihnachten. Schwere Winterstürme gab es nun Mitte Januar dieses Jahres in vielen Teilen Spaniens (vor allem Katalonien, Valencia, Balearen und Andalusien). Das Sturmwetter „Gloria“, el temporal „Gloria“, führte zu mindestens zehn Todesfällen, starke Schäden gab es vielerorts an den Stränden und Promenaden, auch an der sonstigen öffentlichen Infrastruktur, die auf solche Unwetter nicht vorbereitet ist. Nicht zuletzt waren auch viele Privatleute mit ihren Häusern, Wohnungen, Autos, Booten usw. betroffen.
Erosion der Sandstrände: Wellenbrecher?
Ein signifikantes Merkmal dieser Winterstürme waren Wellen in Rekordhöhe. Die durch Unwetter verursachte Erosion der Sandstrände kostet die öffentliche Hand viele Millionen Euro, wobei niemand weiß, wie lange der neue Sand bleibt bzw. wann die nächste Aufschüttung notwendig werden wird.
Deshalb wird über Wellenbrecher und Deiche nachgedacht, die das Wegspülen des Sandes der Strände und das Unterspülen von Promenaden verhindern sollen, aber auch viel Geld kosten. Hin und wieder wird auch von „Renaturierung“ gesprochen. Auch viele überlaufene Flüsse führten zu Überschwemmungen und schweren Schäden.
Nun ist es das Ziel, aus touristischen Gründen die Schäden bis zur Karwoche – semana santa – zu beseitigen. Langfristige Lösungen sind diese Bemühungen nicht. Es mehren sich die Stimmen, dass man nicht mehr einfach zum Business as usual übergehen darf. Die zahlreicher und heftiger werdenden Stürme und deren Folgen werden zu teuer, als dass man einfach zur Tagesordnung übergehen könnte. Das ist ein Druckmittel, das auch nicht ökologisch orientierte Personen und Parteien beeindruckt.
Das Risiko der ersten Linie und der Altbauten
Nicht nur Läden sondern auch Privateigentümer mit Häusern und Wohnungen in der ersten Reihe – casas de primera línea – sind exponiert und gefährdet. So schön ein Haus direkt am Meer sein mag, so gefährdet sind sie bei starken Unwettern und sehr hohem Wellengang.
Betroffen sind aber nicht nur direkt am Meer belegene Immobilien, sondern auch diejenigen Altbauten, die sich in einem schlechten Zustand befinden und bei heftigen Unwettern einsturzgefährdet sind.
In der alicantinischen Stadt Alcoy mit circa 60 000 Einwohnern stürzten in Folge des Sturms mehrere alte Häuser ein, eine Frau wurde verschüttet und verstarb. Laut Medienberichten gibt es dort circa 2 000 Gebäude, die älter als 50 Jahre sind und eigentlich im Abstand von mehreren Jahren einer technischen Inspektion unterliegen. Diese Gebäude-Inspektion – Inspección Técnica de Edificios (ITE) – erfolgte aber nur bei knapp 100 Gebäuden. Die Behörden verweisen darauf, dass sich die Eigentümer darum kümmern müssen. Wenn aber die Behörden nicht überprüfen, ob die technischen Inspektionen stattfinden, werden sich nur wenige Eigentümer darum kümmern.
Bezahlung und Behebung der Schäden
Viele Schäden der Herbststürme waren noch nicht behoben, als „Gloria“ weitere Schäden verursachte. Je nach Umfang der Schäden werden Gebiete zu Katastrophengebieten erklärt. Bei einem außergewöhnlichen Risiko – riesgo extraordinario – ist in Spanien der Consorcio de Compensación de Seguros zuständig, der die Entschädigungen für Autos und Immobilien übernimmt, wenn diese versichert sind. Bei „normalen“ bzw. nicht außergewöhnlichen Unwettern ist die Auto- oder Gebäudeversicherung zuständig – el seguro de hogar. Wenn unklar ist, wer dafür einstehen muss, bietet es sich an, beide Stellen anzuschreiben und eine Entschädigung zu fordern. Wie bei Schadensmeldungen notwendig, ist es wichtig, alles gut zu dokumentieren, eventuell auch Zeugen zu benennen, empfiehlt die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU. Eventuell kann man sich auch auf Wetterberichte, Berichte der Polizei und der Feuerwehr berufen.