SOLVIT: Problemlöser für den Streit mit Behörden
der EU-Mitgliedstaaten?

4/2008/ps. SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten der EU zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen, so auf der Internet-Seite von SOLVIT zu lesen (http://ec.europa.eu/solvit). In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.

SOLVIT ist seit Juli 2002 in Betrieb. Das Netz wird zwar von den Mitgliedstaaten betrieben, doch die Europäische Kommission stellt die Einrichtungen zur Verfügung und unterstützt die Zentren, sofern erforderlich, um Problemlösungen zu beschleunigen. Darüber hinaus leitet die Kommission offizielle Beschwerden, die bei ihr eingehen, an SOLVIT weiter, wenn die darin beschriebenen Probleme mit großer Wahrscheinlichkeit außergerichtlich gelöst werden können.

Wie kann SOLVIT helfen?

SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, die die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen. Bis jetzt betrafen die Fälle laut SOLVIT vorwiegend folgende Themenbereiche: Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung,  Aufenthaltsgenehmigungen, Wahlrecht, Soziale Sicherung, Arbeitnehmerrechte, Führerscheine, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Grenzkontrollen, Marktzugang für Produkte, Marktzugang für Dienstleistungen, Niederlassung als Selbstständiger, Vergabe öffentlicher Aufträge, Besteuerung, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Diese Liste sei aber bei weitem nicht vollständig.

SOLVIT verhilft Italienern mit österreichischen Brillen zum Durchblick

Ein von Solvit geschildertes Beispiel: Ein österreichischer Optiker mit österreichischem Diplom wollte im italienischen Südtirol eine Zweigniederlassung eröffnen. Die italienischen Behörden lehnten seinen Antrag auf Anerkennung seines Diploms mit der Begründung ab, es entspräche nicht den italienischen Anforderungen für die Ausübung des Optikerberufs. SOLVIT konnte die Behörden überzeugen, das Diplom des Optikers anzuerkennen. Nun kann der Optiker seine Dienste auch in Südtirol anbieten. Lösung des Problems innerhalb von 10 Wochen.

Deutsche SOLVIT-Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Susanne HEGELS, Jessica KOCH, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin, Tel. +49 3018 615 6444, Fax. +49 3018 615 5379, solvit@bmwi.bund.de.

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