Seniorennetzwerk: Kampf für Pflegesachleistungen geht weiter
2/2020/ ps. Schon seit 2013 kämpft das Seniorennetzwerk Costa Blanca für einen Anspruch auf Pflegesachleistungen auch im Ausland. Das Seniorennetzwerk will durch alle Instanzen gehen und hat nunmehr Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Pflegegeld ja, Sachdienstleistungen nein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon vor über 20 Jahren entschieden, dass Pflegegeld eine Geldleistung bei Krankheit darstellt und es auch bei einem Aufenthalt in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu zahlen ist (also nicht bei Ländern außerhalb von EU und EWR).
Der eigentliche Streit geht um die Sachleistungen, auf die versicherte Personen grundsätzlich Anspruch haben, wenn auch nicht im Falle eines Aufenthaltes im Ausland, so die aktuellen Vorschriften und die bisherigen Gerichtsentscheidungen bis zum Bundessozialgericht hoch.
Ausnahmeregelung
Nur bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr gibt es eine Ausnahmeregelung, wonach die Leistungen der Pflegekasse generell weiterbezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Pflegebedürftige im europäischen Ausland oder Übersee aufhalten.
Wer sich aber beispielsweise als Rentner für längere Zeit in Spanien niederlässt, bekommt nur Pflegegeld. Die spanische Pflegekraft muss er aber selbst bezahlen, er bekommt keine Zuschüsse (abhängig vom Pflegegrad). Deutschen Rentnern in anderen Ländern ergeht es ebenso.