Insolvenz und Insolvenztourismus

12/2008/ps. In www.wikipedia.de wird Insolvenz wie folgt definiert: Insolvenz (lat. insolvens, “nicht-lösend”, hier im Sinne von: “Schuldscheine nicht einlösen könnend”) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

Insolvenztourismus: Nach der Pleite nach Frankreich oder England?
In diesem Online-Lexikon soll aber vor allem das Stichwort Insolvenztourismus ins Ausland erläutert werden. Mit Urlaub hat dieser Tourismus nichts zu tun, aber man kann natürlich ein Insolvenzverfahren im Ausland mit einem ?dauerhaften? Urlaub verbinden. Und warum das Ganze? Das Insolvenzverfahren ist in England und Frankreich sehr viel kürzer als in Deutschland. Um das alles auch hieb- und stichfest zu machen, muß aber der Hauptwohnsitz ins Ausland verlagert werden. Das Nachsehen haben die Gläubiger. Denn deutsche Gerichte müssen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich grundsätzlich anerkennen. Wer sich also als insolventer Schuldner nicht dumm anstellt, gut beraten ist und beispielsweise nach Frankreich zieht und dort ein Insolvenzverfahren durchzieht, wird sehr viel schneller wieder schuldenfrei sein als im Inland, nämlich schon nach 18 Monaten (oder sogar noch früher). Gläubiger haben nur dann eine Chance auf ein Verfahren in Deutschland, wenn sie schneller sind als der insolvente Schuldner und in Deutschland einen Insolvenzantrag stellen.

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... bei Häusern und Wohnungen in Spanien, Italien und Frankreich.