Immobilienkauf: Wohn-Riester auch für Immobilien in der EU und Vorteile der Riester-Verträge auch für Rentner im Ausland

10/2009/ps. Bislang war vorgesehen, daß Riester-Sparer Fördermittel zurückzahlen müssen oder gleich gar nicht erhalten, wenn sie ins Ausland umziehen oder als Pendler grenznah wohnen. Auch der Erwerb oder Bau einer Immobilie in der Europäischen Union sollte nicht gefördert werden. Dagegen hat die Europäische Kommission erfolgreich geklagt und beim Europäischen Gerichtshof erwartungsgemäß Recht bekommen. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes - C-269/07 - darf die Wohnortentscheidung die Altersvorsorgezulage nicht beeinträchtigen (im Internet unter http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ zu finden).
Die monierten Vorschriften beinhalteten, daß
- Grenzarbeitnehmern (und deren Ehegatten) die Zulageberechtigung verweigert wird, falls sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,
- das geförderte Kapital für eine eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung im eigenen Haus nicht verwendet werden darf, falls diese nicht in Deutschland belegen ist, und
- die Förderung bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zurückzuzahlen ist.

Verlegung des Wohnsitzes unschädlich
Wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Das hätte nach dieser umstrittenen Regelung bedeutet, daß die Riester-Förderung hätte zurückgezahlt werden müssen. Aufgrund des Urteils muß diese Regelung geändert werden. Die Förderung muß nicht zurückgezahlt werden.

Wohn-Riester auch für Immobilien in der EU
Nach der bisherigen Regelung dürfen Riester-Sparer mit dieser Förderung nur Immobilien in Deutschland kaufen. Dies stellt nach dem Urteil eine Diskriminierung dar. Wer also die normalen Voraussetzungen erfüllt, kann künftig mit "Wohn-Riester" auch eine Wohnung in der EU kaufen.
Offen ist allerdings, wie die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Und der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, sagte nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-269/07): "Wir fordern, dass neben der selbst genutzten Immobilie und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen künftig auch die vermietete Immobilie über Wohn-Riester gefördert werden muss. Gerade die vermietete Wohnung liefert laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum müssen im Gesetz gleichgestellt und gleich behandelt werden."

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