Time-Sharing und Ferienwohnrechte: die Urlaubsidee der Zukunft?
12/2008/ps. Diese Frage muß eindeutig mit Nein beantwortet werden. Der beste Ratschlag lautet: lassen Sie Time-Sharing Time-Sharing sein, legen Sie Ihr dafür vorgesehenes Geld gut an, mieten Sie sich eine Ferienwohnung bei einem deutschen Reisebüro oder buchen Sie privat!
Reisebüro: größere Auswahl
Oftmals können Sie schon mit den Kapitalerträgen aus dem angelegten Geld eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer anmieten, ohne daß dieses Geld angegriffen wird. Außerdem haben Sie jedes Jahr freie Auswahl unter sehr viel mehr Angeboten als Ihnen alle Time-Sharing-Tauschclubs zusammen anbieten können, im übrigen haben Sie dann auch die Möglichkeit, Sonderangebote wahrnehmen zu können.
Ferienimmobilie als zweite Heimat
Wenn Sie sehr preisgünstig Urlaub machen wollen, dann ist die Pauschalreise das beste Angebot, wenn Sie gerne eine Ferienimmobilie als zweite Heimat erwerben wollen, sollten Sie Eigentum kaufen. Dieses hat natürlich seinen Preis, Sie können sich dann aber auch tatsächlich als Eigentümer ansehen und darüber nach Ihren Vorstellungen verfügen und die Immobilie als zweite Heimat betrachten.
Fast rechtlos gestellt
Bei manchen Time-Sharing-Modellen werden Sie zwar rechtlich gesehen Miteigentümer einer Ferienwohnung, allerdings mit -zig anderen Leuten, so daß praktisch gesehen keine Rede davon sein kann, daß Sie wie ein normaler Eigentümer über die Wohnung verfügen oder gar nach Ihrem Geschmack und nach Ihren Wünschen einrichten könnten.
Wie lässt sich Time-Sharing definieren?
Time-Sharing bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen läßt sich als periodisch wiederkehrendes Wohn- und Nutzungsrecht definieren. Die Käufer erwerben das Recht, eine Ferienwohnung während eines bestimmten Zeitraumes (z.B. in der 30. und 31. Woche jeden Jahres) nutzen zu können.
Time-Sharing-Käufer: Nur Mieter 2. Klasse
Auch die Angebote seriöser Firmen sind nicht frei von den Timesharing angeborenen Nachteilen:
Die Käufer gehen ein zweifaches finanzielles Risiko ein. Der Kaufpreis ist vorneweg zu erbringen, ohne daß die Sicherheit besteht, daß die Gegenleistung über die vorgesehene Laufzeit erbracht wird.
Über die jährlich zu zahlenden Umlagen gehen die Käufer ein unkalkulierbares Risiko hinsichtlich der jährlich anfallenden Umlagen ein.
Die Käufer von Time-Sharing übernehmen das Standortrisiko. Wenn die Attraktivität des Standortes leiden sollte, geht dies zu Lasten der Time-Sharing-Eigner.
Ein weiterer gravierender Nachteil besteht darin, daß der Weiterverkauf dieser Ferienwohnrechte praktisch unmöglich ist. Es gibt dafür weder einen funktionierenden privaten Markt noch eine Börse.
Die komplizierten rechtlichen Vertragsgestaltungen sind ebenfalls ein Nachteil, sehr viel einfacher ist dagegen die Buchung einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers über ein Reisebüro, wobei vorteilhafterweise das deutsche Reisevertragsrecht zur Anwendung kommt.
Als Erwerber von Timesharing haben Sie praktisch gesehen keinen Einfluß. Natürlich können Sie an der jährlichen Hauptversammlung teilnehmen. Lohnt sich dieser Aufwand? Diese Frage kann jeder selbst beantworten.
Komplizierte rechtliche Vertragsgestaltung
Kaufverträge und die damit zusammenhängenden Regelungen über die Verwaltung und eventuell die Satzung des Ferienclubs sind sehr kompliziert, äußerst umfangreich und auch für Juristen nicht einfach zu verstehen, gerade in den Fällen, in denen ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Ob dies von den Initiatoren gewollt ist oder nicht, für den Verbraucher ist dies äußerst nachteilig. Er wird nie wissen, was er eigentlich unterschrieben hat.
Anbieter verstecken sich hinter Briefkastenfirmen
Besonders kritisch sind die Anbieter zu beurteilen, die sich hinter einer Briefkastenfirma in irgendeiner Steueroase verstecken. Eine Briefkastenfirma sollten Sie weder bei Time-Sharing noch bei sonstigen Geschäften als Vertragspartner akzeptieren.
Deutsches Teilzeit-Wohnrechtsgesetz und EU-Richtlinie
Dieses Gesetz ist sicherlich ein wichtiges Mittel im Kampf gegen unseriöse Angebote, es kann aber natürlich auch nicht helfen, Time-Sharing zu einem guten und empfehlenswerten Produkt zu machen.
Wenn Sie schon unterschrieben haben
Wer schon unterschrieben hat, muß unter Umständen sofort reagieren: unterschriebene Schecks und Wechsel sperren lassen, zumindest vorläufig, und sich – beispielsweise durch die Rechtsanwälte der DSA – fachkundig beraten lassen. Ist nämlich das Geld gezahlt und im Ausland verschwunden, ist es in den allermeisten Fällen unwiederbringlich verloren!
Weiterverkauf: Wie werden Sie Time-Sharing wieder los?
Da es sich angeblich um ein ganz tolles Produkt handelt, müßte es eigentlich kein Problem sein, Time-Sharing wieder los zu werden. Doch – wie schon oben erwähnt – gibt es keinen funktionierenden Markt. Firmen, die die Vermittlung von diesen gebrauchten Rechten anbieten, verlangen in aller Regel vorneweg eine Gebühr, und das war es schon. Wer aber nichts unversucht lassen will, mag diesen Firmen vorschlagen, daß Sie bereit sind, im Erfolgsfalle eine höhere Provision zu zahlen als die verlangte Gebühr. Da könnte dann vom Verkäufer der Vorschlag kommen, daß er zumindest einen Vorschuß für Notar und Gebühren braucht. Oder Ihre Anteile werden übernommen, wenn Sie Timesharing in einer anderen Anlage kaufen und zusätzliches Geld bringen. Dies sind keine akzeptable Alternativen, wir wollen und können auch davon nur abraten.