Immobilien: „Bei welcher Bank kann ich den Kaufpreis sicher parken?"
4/2017/ps. Es gibt keinen Grund, alles in Frage zu stellen. Aber wer bei einer Bank, nicht nur in Italien, mehr als 100.000 Euro auf dem Konto hat, sollte über deren zusätzliche Absicherung Bescheid wissen. Gemäß EU-Regelung sind 100 000 Euro abgesichert. 
Es gibt je nach Land und Bank zusätzliche Sicherungsfonds oder -systeme auch für höhere Beträge. In Deutschland gibt es noch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel, dass die Einlagen sicher seien und die Bundesregierung dafür einstehe. Worauf man sich verlassen kann, muss offen bleiben. Wer verkauft und den Verkaufspreis auf ein Bankkonto überwiesen bekommt, steht vor einer ähnlichen Fragestellung.
Ausgangspunkt der Anfrage eines Mitglieds war der Kauf einer italienischen Wohnung für 270.000 Euro. Bis zur Zahlung des Kaufpreises sollte der entsprechende Betrag auf einem Bankkonto einer italienischen Bank geparkt und dann in Form von bankbestätigten Schecks beim Notar der Kaufpreis bezahlt werden. Dies ist eine in Italien übliche Zahlungsweise. Die Frage an die DSA lautete, welche Bank man dafür empfehlen könne, bei welcher italienischen Bank das Geld sicher aufgehoben sei.
Vor der Finanzkrise wäre man über eine solche Frage eher überrascht gewesen. Damals wäre es um die praktische Handhabung gegangen: Wie schnell lässt sich ein Konto bei einer italienischen Bank eröffnen, welche Unterlagen benötigt man, wie lange dauert die Überweisung, die Ausstellung der Schecks, was kostet das alles?
Die Antwort auf die Frage nach einer sicheren Bank für einen Betrag von 270.000 Euro müssen wir notgedrungen offen lassen. Ein eventuell vorhandenes Risiko können wir nicht abnehmen bzw. dieses verbindlich einzuschätzen ist für uns nicht möglich, deshalb gibt es von uns auch keine verbindliche Empfehlung. Man kann natürlich empfehlen, den Kaufpreis möglichst spät zu überweisen, sodass ein eventuelles Risiko zeitlich eingegrenzt wird.
Eigentlich müsste die deutsche Hausbank eher in der Lage sein, eine Empfehlung auszusprechen. Deren Zentrale hat bessere Informationsmöglichkeiten, bei welcher Bank so ein hoher Betrag am besten aufgehoben ist. Gemäß EU-Regelung sind 100 000 Euro abgesichert. Teilweise haben italienische Banken gesonderte Sicherungsfonds. Aber wer mag da wirklich dafür einstehen, dass das, was auf dem Papier steht, im Krisenfall greift?

Zombiebanken
Eigentlich will man Banken nicht pleitegehen lassen, auch wenn es sich um sogenannte Zombiebanken handelt, wozu, aber nicht nur, auch einige italienische Banken zählen. Man befürchtet für einen solchen Fall eine Ansteckungsgefahr für andere Banken.
Als Zombiebank wird laut Wikipedia eine Bank bezeichnet, die eigentlich insolvent ist, aber weiterhin existiert und Bankgeschäfte betreibt. Eine Zombiebank habe bereits einen deutlichen negativen Substanzwert, aber in seiner Bilanz immer noch einen positiven Buchwert, da faule Kredite und Forderungen noch immer als Aktiva, die eigentlich bereits hätten abgeschrieben werden müssen, ausgewiesen werden. Das Management einer Zombiebank versucht stattdessen, diese Abschreibungen hinauszuzögern und bestehende Probleme zu verschweigen, da es sonst sofort zu einem Bankenrun kommen würde. In diesem Fall wäre die Bank nicht nur überschuldet, sondern auch illiquide – also zahlungsunfähig. Das Management hoffe in dieser Phase typischerweise auf einen rettenden Investor oder staatliche Unterstützung.
Bekanntermaßen gibt es – nicht nur – in Italien solche Banken wie zurzeit die gefährdeten Banken Banca Popolare de Vicenca und Veneto Banca. Aber welche Banken gehören nicht dazu, welche sind über alle Zweifel erhaben?

Bad banks

U. a. für die Aufnahme notleidender Kredite und sonstiger Papiere sanierungsbedürftiger Banken wurden bad banks gegründet. Durch die Übertragung dieser Risiken auf diese bad banks können Banken gerettet werden, keine Frage, aber zu welchem Preis? Die Risiken verlagern sich dadurch zum Einlagensicherungsfonds, zu einer Zentralbank oder zum Staat und letztendlich zum Steuerzahler. Oder der italienische Staat gibt wie bei den beiden obigen Banken direkt eine staatliche Kapitalhilfe, die aber laut EU-Abwicklungsrichtlinie eigentlich dann verboten ist, wenn mit dem Geld Verluste abgedeckt werden. 

Verluste für Kunden oder Rettung durch den Steuerzahler?
Von Politikern werden bevorzugt die Steuerzahler als Retter in der Not angesehen und in Anspruch genommen oder nicht abgesicherte Kundeneinlagen. Anleihengläubiger der Banken sollen auch nicht zur Kasse gebeten werden, weil ja auch Kleinanleger betroffen sein könnten, was wiederum Wählerstimmen kosten würde. Private Investoren sind in solchen Situationen meist nicht zu finden.
Dass die Steuerzahler insgesamt für die Bankenrettungen zur Kasse gebeten werden, ist für die Anleihegläubiger der Zombiebanken und für die Kunden der Banken natürlich positiv zu sehen. Jedenfalls lässt sich nicht ausschließen, dass nicht auch Kundengelder über 100.000 Euro hinaus irgendwann in Anspruch genommen werden könnten. Zwar gibt es auch in Italien zusätzliche Sicherungsfonds oder -systeme auch für höhere Beträge, aber wer mag dafür einstehen, was diese zusätzlichen Sicherungssysteme praktisch wert sind?
Es ist deshalb nicht überraschend, dass über die beiden erwähnten Banken in den Medien berichtet wird, dass Kunden wegen der Angst auf einen Zugriff ihre über 100.000 Euro bestehenden Guthaben deutlich verringert haben. Es sollte also niemand auf die Idee kommen, Kaufsummen bei einer der oben genannten Banken über 100.000 Euro hinaus zu parken, auch wenn in der Regel der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. 
Wer verkauft und den Verkaufspreis auf ein Bankkonto überwiesen bekommt, steht vor einer ähnlichen Fragestellung. Die Bankenkrise – nicht nur in Italien – ist noch nicht zu Ende.

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