Güterstand und Auslandsimmobilien
5/2026. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und eine Immobilie im Ausland erwerben möchte, sollte den eigenen Güterstand und dessen rechtliche Folgen kennen. In der Beratung zeigt sich immer wieder, dass vielen Ehepaaren die Bedeutung des gesetzlichen Güterstandes nicht vollständig bewusst bzw. nicht bekannt ist.
Was regelt der Güterstand?
Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern. Er regelt insbesondere, wem Vermögenswerte gehören und wie diese im Falle von Scheidung oder Tod aufgeteilt werden.
In Deutschland gilt ohne besonderen Ehevertrag automatisch der gesetzliche Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft – was bedeutet das?
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme bedeutet Zugewinngemeinschaft nicht, dass automatisch alles beiden Ehegatten gemeinsam gehört. Während der Ehe bleibt das Vermögen grundsätzlich getrennt. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens und der von ihm erworbenen Gegenstände.
Erst bei Beendigung der Ehe – etwa durch Scheidung oder Tod – wird geprüft, welcher Ehegatte während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat. Dieser Zugewinn kann dann ausgeglichen werden.
Durch Ehevertrag können auch andere Güterstände vereinbart werden, beispielsweise:
- Gütertrennung,
- Gütergemeinschaft,
- oder individuell angepasste Regelungen.
Auslandsimmobilien: Wer soll Eigentümer werden?
Beim Kauf einer Immobilie im Ausland stellt sich häufig die Frage, ob nur ein Ehegatte oder beide gemeinsam als Käufer auftreten sollen. Auch unterschiedliche Eigentumsanteile können sinnvoll sein.
Welche Lösung im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt unter anderem ab von:
- steuerlichen Gesichtspunkten,
- Erb- und Pflichtteilsfragen,
- Haftungsrisiken,
- Finanzierung, und
- nationalem Immobilienrecht des jeweiligen Landes.
Teilweise wird im Rahmen der Nachfolgeplanung auch erwogen, Immobilien direkt auf die Kinder zu übertragen und sich selbst ein lebenslanges Nutzungs- oder Nießbrauchrecht vorzubehalten.
Güterstand bei ausländischen Notarverträgen
Beim Immobilienkauf im Ausland fragen Notare regelmäßig nach Familienstand und Güterstand. Dabei kommt es nicht selten zu Missverständnissen, da das deutsche Ehegüterrecht im Ausland nicht immer bekannt ist.
Vorteilhaft ist deshalb, den eigenen Güterstand korrekt zu benennen. Fehlerhafte Bezeichnungen in Kaufurkunden können später zu Verzögerungen oder Problemen führen. Dies gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften beziehungsweise vergleichbare ausländische Rechtsformen.
Praktische Tipps
Vor einem Immobilienkauf im Ausland sollte der eigene Güterstand überprüft werden bzw. genau bekannt sein. Empfehlenswert ist es, die genaue Bezeichnung des deutschen Güterstandes in der jeweiligen Landessprache bereitzuhalten (wobei es unterschiedliche Formulierungen geben kann).
Bereits bestehende Kaufverträge sollten darauf überprüft werden, ob Familienstand und Güterstand korrekt aufgenommen wurden.