Geldwäsche mit Immobilien

3/2019/ps. Dass Immobilien zur Geldwäsche genutzt werden, ist eine altbekannte Tatsache. Und wenn sogar mit dem eigentlichen Immobiliengeschäft Verluste gemacht würden, ist dies für Kriminelle nicht besonders schlimm, da es vor allem auf das Reinwaschen des Geldes ankommt. Dass bei Geldwäsche auch manche Banken, Rechtsanwälte und Notare beteiligt sind, ist nur folgerichtig, da man ja für den rechtlichen Schein und die richtige praktische Vorgehensweise guten Rat und Urkunden benötigt.

Im deutschen Immobilienmarkt dürften jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und Korrupten aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen werden. Nach Schätzungen werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. „Für uns ist klar: Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbehörden stehen auch angesichts der Grenzenlosigkeit internationaler Finanzströme in keinem Verhältnis dazu“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

„Kenne deinen Kunden“

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Immobilienmakler, Notare und Anwälte das Prinzip „Kenne deinen Kunden“ beachten und Verdachtsmeldungen abgeben. Doch die Meldezahlen der letzten Jahre zeigen, dass praktisch keine Fälle gemeldet werden. Für Notare muss bei Verdachtsmeldungen in typisierten Fällen die Schweigepflicht aufgehoben werden, fordert Transparency Deutschland.

Außerdem prüfen Immobilienmakler, Notare und Anwälte nur unzureichend, ob ihre Kunden politisch exponierte Personen sind, obwohl hier bereits zusätzliche gesetzliche Prüfpflichten zur Mittelherkunft bestehen.

„Ein Transparenzregister, das seinen Namen verdient“

Das 2017 eingeführte Transparenzregister der wahren wirtschaftlichen Eigentümer reiche nicht aus, um tatsächliche Transparenz herzustellen. „Das Transparenzregister hat noch zu viele Schlupflöcher. Es kann nicht sein, dass statt der wahren Eigentümer nur Vertreter benannt werden dürfen. Ausländische Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland besitzen, sollten zudem ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden müssen“, so Markus Henn, Autor der Studie und Referent für Finanzmärkte bei WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V.

Grundbuch zentralisieren und veröffentlichen

Die schon beschlossene Digitalisierung und Zentralisierung der Grundbücher durch die Bundesländer müsse rasch umgesetzt werden. „Das zentrale Grundbuch muss öffentlich gemacht werden, um eine Prüfung von Eigentümern zu ermöglichen und so Geldwäscher abzuschrecken“, fordert Markus Henn.

Vermögensabschöpfung offensiv einsetzen

Das 2017 reformierte Recht der Vermögensabschöpfung könne eine starke Waffe im Kampf gegen das Einschleusen krimineller Gelder sein. Bislang geschieht dies nicht ausreichend, wie eine aktuelle Umfrage von Transparency Deutschland zeigt – auch weil dafür Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei besser ausgestattet werden müssten.

Strukturelle Analysen und Ermittlungen stärken

U. a. müsse die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) müsse besser ausgestattet werden, um die Verdachtsmeldungen effektiv auswerten und darüber hinaus strukturelle Datenanalysen auch zu internationalen Geldwäschefällen durchführen zu können. Dies gelte auch für Polizei und Staatsanwaltschaften.

Auslandsimmobilien

Geldwäsche mit Immobilien ist aber kein spezifisch deutsches Problem. Deshalb sollte man sich auch im Ausland spätestens dann beraten lassen, wenn man beim Kauf oder Verkauf an Leute gerät, die sehr spezielle Wünsche bei den Zahlungsmodalitäten haben.

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