Freimengen und Richtmengen: Was dürfen Sie einführen?

7/2009/ps. Reisende können grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind sowie keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Verkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr mit den alten EG-Ländern sowie Malta und Zypern Richtmengen (also gesetzlich nicht genau festgeschrieben), u. a. für Zigaretten und Alkohol.
Wenn es bei höheren Mengen zum Streit darüber kommt, ob noch privat oder schon gewerblich, müßte dann ein Gericht darüber entscheiden, falls nicht die eine oder andere Seite nachgibt.

21.760 Zigaretten in einem Auto

Ein Beispiel, wo die Frage privat oder gewerblich nicht mehr strittig ist: "In den frühen Morgenstunden des 5. Mai 2009 zogen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Erfurt auf der Autobahn 4 bei Neudietendorf gegen 2:15 Uhr einen polnischen Pkw aus dem fließenden Verkehr. Auf Befragen teilte der Fahrer - ein 42-jähriger Pole - mit, dass er 400 Zigaretten mit sich führen würde. Bei der anschließenden Zollkontrolle kam dann die tatsächliche Menge zum Vorschein, insgesamt 21.760 russische und weißrussische Zigaretten" (so der Bericht des deutschen Zoll).

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