EU-Subventionen für die Landwirtschaft

6/2008/ps. Wie wäre es, ein Rustico oder eine Finca mit Olivenhain als Zweitwohnsitz im Süden zu haben und nebenbei EU-Subventionen für den Anbau von Oliven zu erhalten? Sicherlich nicht schlecht, wenn man sich sein Hobby sogar noch subventionieren lassen könnte. So dachte auch ein Kaufinteressent, der bei der DSA anfragte.

Betriebsprämienregelungen
Bei diesen Subventionen für die Landwirtschaft handelt es sich um Betriebsprämienregelungen für landwirtschaftliche Produkte, zu denen auch Oliven gehören. Gemäß den Vorschriften der EU gibt es zwar gemeinsame Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik mit bestimmten Stützungsregelungen auch für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe. Voraussetzung für Betriebsbeihilfen ist aber unter anderem, daß die Flächen entweder schon zu bestimmten Zeitpunkten bepflanzt gewesen sein müssen oder die Neupflanzungen in ein genehmigtes Programm fallen. Ein größerer Teil der Produktionsbeihilfezahlungen wird nunmehr als einheitliche Betriebsprämie gewährt.
Der Erhalt von EU-Subventionen dürfte schon von Vornherein an der fehlenden Betriebseigenschaft des Ferienhausbesitzers scheitern. 

Jeder Mitgliedsstaat mit eigenem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem
Wichtig ist im übrigen, daß jeder Mitgliedsstaat ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem einführt bzw. auch einführen muss und jeweils dort die Anträge auf Zahlung gestellt werden müssen. Es ist also nicht möglich, hier in Deutschland bei deutschen Behörden einen derartigen Antrag fürs Ausland zu stellen. Im übrigen haben die einzelnen Länder auch das Recht, je nach Region unterschiedliche Betriebsprämien zu gewähren. Es ist deshalb auch nicht einheitlich geregelt, daß jeder landwirtschaftliche Betrieb mit einem bestimmten Produkt genau die gleiche Summe erhält. Es kann also durchaus sehr unterschiedlich sein, wie viel Geld ein Landwirt in den jeweiligen Ländern für das gleiche Produkt bekommt.

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