Baustrom und regulärer Strom

7/2009/ps. Bekanntermaßen wird mit Baustrom die elektrische Energie bezeichnet, die man für ein Bauvorhaben benötigt. Abgezapft wird der Strom beim nächstgelegenen Anschlußpunkt des Stromnetzes.

Wer die Immobilie durch einen Bauträger fertigstellen läßt, muß sich um diesen Baustrom nicht kümmern. Aber wenn die Immobilie fertiggestellt ist, was dann?

Dann erfolgt ja die Übergabe der Immobilie, so weit, so gut. Und wenn dann der stolze Neubaubesitzer noch feststellt, daß Strom fließt, könnte er auch meinen, daß alles seine Ordnung hat. Dies ist nicht immer der Fall. Die sehr unangenehmere Alternative der Geschichte besteht darin, daß es sich (öfters) noch um Baustrom handelt und nicht um regulären Strom, also nicht um Strom aus einem normalen Stromlieferungsvertrag. Ein rechtlicher Anspruch auf Bezug von Baustrom nach Fertigstellung des Objektes besteht aber nicht, auch wenn der Strom nach der Fertigstellung zumindest noch vorübergehend weiterfließen mag. Deshalb sollte sich ein Bauherr umgehend um einen regulären Stromanschluß kümmern. Unter Umständen fehlen aber die dafür notwendigen Bescheinigungen, je nach Land unterschiedlich.

Regulärer Strom: alle Unterlagen vorhanden?

In Spanien und Italien ist es durchaus nicht ungewöhnlich, daß die neuen Besitzer monatelang oder noch länger mit Baustrom leben müssen. Und mancher Besitzer weiß dies nicht einmal. Wer also schon eine Immobilie besitzt und in dieser Frage unsicher ist, sollte nachfragen. Bekommt ein Immobilienbesitzer keine übliche Stromabrechnung, spricht dies dafür, daß er nur Baustrom hat. Dann sollte er sich umgehend mit dem Versorger und Bauträger in Verbindung setzen. Allerdings: wenn die notwendigen Unterlagen fehlen und sich der Bauträger nicht in der Lage sieht, diese besorgen zu können oder diese nicht besorgen will, weil er sich dazu im Vertrag nicht verpflichtet hat, dann geht die Arbeit des Besitzers erst richtig los, nämlich diese Unterlagen zu besorgen…

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