Radon: Reicht Lüften oder ist das Problem größer?

3/2019/ps. Radon ist ein radioaktives Edelgas. Die neuen Regelungen zum Radonschutz im deutschen Strahlenschutzgesetz sind Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Verordnung abgelöst. Beide dienen der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom.
Das Thema Radon verunsichert Bauherren und Hauseigentümer, stellt der Verband Privater Bauherren e.V. – VBP – fest. Auslöser sei das neue deutsche Strahlenschutzgesetz. Es enthalte in den Paragraphen 121 bis 132 zum ersten Mal verbindliche Regelungen zum Schutz von Menschen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie insbesondere an Arbeitsplätzen vor Radon. Es bestehe aber kein Anlass zur Panik, denn Radon begleite die Menschheit von Anbeginn an. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt fest, dass Radon in allen Gebäuden vorkommt und deshalb „ein wichtiges Gesundheitsproblem“ darstellt.

Radon und Lungenkrebs

In Gesteinen und Böden entsteht aus natürlichem Uran das radioaktive Gas Radon, das sich in Gebäuden ansammeln und ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. Für Menschen ist es laut baden-württembergischem Umweltministerium nicht wahrnehmbar: „Radon ist mit menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar und wäre von seinen Eigenschaften her im wahrsten Sinne des Wortes unscheinbar und unauffällig, wenn seine Atomkerne nicht mit der Zeit unter Aussendung von Strahlung zerfallen würden“. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos.
Radon in Innenräumen gilt nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ungefähr 5 Prozent aller jährlichen Todesfälle durch Lungenkrebs in Deutschland werden dem langjährigen Einatmen von Radon und seiner radioaktiven Zerfallsprodukte in Wohnungen oder Gebäuden zugeschrieben, so das Umweltministerium.

Wie kommt Radon ins Haus?

Für den Übergang von Radon aus dem Boden ins Gebäude spielt laut Ministerium der Zustand der erdberührten Gebäudeteile eine Rolle. Übliche Eintrittsmöglichkeiten seien unter anderem Keller ohne Bodenplatten (Erdkeller), Bodenplatten mit Rissen, undichte Fugen und Risse in aufsteigenden Wänden sowie in sämtlichen erdberührten Gebäudeteilen und Fugen an Rohr- und Kabeldurchführungen in Kellerräume oder Außenbereiche. Ferner spiele eine Rolle, wie dicht abgeschlossen der Keller bzw. Kelleraufgang gegenüber den Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen ist, da sich Radon über die Treppenaufgänge von den niederen in die höheren Stockwerte verbreiten kann. Auch über Kabelkanäle und Versorgungsschächte kann sich Radon in Gebäuden ausbreiten. In der Regel nimmt die Radonkonzentration von Stockwerk zu Stockwerk nach oben hin ab.

Erstmals Referenzwert für „Aufenthaltsräume“

Das neue Strahlenschutzgesetz legt erstmals für Aufenthaltsräume einen Referenzwert für die Radonkonzentration in der Raumluft fest. Er beträgt über das Jahr gemittelt 300 Bq/m3. Der Referenzwert ist kein Grenzwert, stellt das Ministerium klar. Er ist als Richtwert zu verstehen. Sofern mit einfachen Mitteln dieser Wert weiter unterschritten werden könne, sollte dies getan werden.
Die Weltgesundheitsorganisation – WHO – empfiehlt einen Referenzwert von 100 Bq/m3 Radon in der Luft von Innenräumen, um die Gesundheitsrisiken durch Radonexpositionen zu minimieren.
Laut Wikipedia ist die Radonbelastung in Deutschland relativ gut untersucht. Die Konzentration von 100 Bq/m³ werde in Gebäuden nur in wenigen Regionen überschritten. Hierzu gehören zum Beispiel das Erzgebirge, der Thüringer Wald, der Bayerische Wald, die Eifel, der Schwarzwald, das Fichtelgebirge, der Harz und Teile des Alpenvorlandes.

Für Wohnräume Langzeitmessungen

Die Radonkonzentration in der Luft kann laut Ministerium nur messtechnisch ermittelt werden. Bei der Messung von Radon wird zwischen Langzeit- und Kurzzeitmessungen und aktiven und passiven Messverfahren unterschieden. Bei aktiven Messungen kann der aktuelle Messwert direkt auf einem Messgerät abgelesen werden, bei passiven Messungen erhält man das Messergebnis erst nach einer Auswertung in einem Labor. Für eine Bewertung der individuellen Radonsituation in Wohnräumen eignen sich nur Messungen über einen längeren Zeitraum (Langzeitmessungen). Üblicherweise wird ein passives Messverfahren verwendet.

Neubauten

Um ein neues Wohnhaus gegen Radonbelastung zu schützen, empfehlen Experten gemäß VBP u. a. folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen: Druckwasserdichten Keller bauen, bituminöse, metallkaschierte Abdichtung auf der Bodenplatte (alternativ Radonfolie unter der Bodenplatte), druckwasserdichte Lichtschächte, zur Vermeidung eines Kamineffekts innerhalb des Hauses müssen Deckendurchbrüche und Installationsschächte in der Kellerdecke wie auch in den darüber liegenden Etagen dicht ausbetoniert werden, der Treppenraum zum Keller sollte abgeschottet werden, und Messung der Radonbelastung nach dem Einzug (Expositionsmessung).

Bestandsbau: Überhaupt belastet?

Um einen Bestandsbau nachträglich gegen Radonbelastung zu schützen, empfehlen Experten laut VPB u. a. folgende Maßnahmen: Langzeitmessung, Bestandsaufnahme und Suche nach möglichen Eintrittsstellen am Gebäude, Entwicklung eines Lüftungskonzepts für Keller und bodennah liegende Aufenthaltsräume; Abhilfe bei höheren Radonbelastungen der nachträgliche Einbau von Radonbrunnen beziehungsweise Radondrainagen unter einer ebenfalls einzubauenden Dichtungsebene.
„Während wir Neubauten von vornherein leicht radonsicher konstruieren können, ist es technisch komplizierter, einen Bestandsbau nachträglich gegen Radon abzudichten“, erklärt Bauherren-Berater Ellinger und fügt hinzu: „Am Anfang steht immer die Klärung der Frage, ob ein Bestandsbau überhaupt über die neuen Grenzwerte hinaus belastet ist und, falls ja, was dagegen sinnvollerweise getan werden kann. Grund zur Panik besteht dabei nicht, denn die vorhandene Radonbelastung, mit der wir alle schon immer leben, hat sich ja durch das Gesetz nicht verändert. Lediglich der Umgang damit.“

Radon im Trinkwasser

Radon ist wasserlöslich, deshalb kann es auch im Grund- und Oberflächenwasser vorkommen. Für Trinkwasser schreibt die Trinkwasserverordnung einen Parameterwert von 100 Bq/l vor. Der Wert berücksichtigt im Wesentlichen, dass Radon in Trinkwasser bei typischer häuslicher Nutzung des Trinkwassers (z.B. Waschen, Duschen) in die Raumluft freigesetzt werden kann. Die Aufnahme von Radon über den Verzehr von Trinkwasser ist demgegenüber von nachrangiger Bedeutung, so das baden-württembergische Umweltministerium.

Radon-Heilkuren

Bei Radon-Heilkuren wird radioaktives Radon am Menschen zu medizinischen Zwecken angewendet. Dabei werden Patienten für kurze Zeit einer hohen Radon-Konzentration ausgesetzt, um Schmerzen für mehrere Monate zu lindern. Laut Bundesamt für Strahlenschutz werden Nutzen und Risiko der Radontherapie kontrovers diskutiert. Radonanwendungen zu Wellnesszwecken sind nicht zu empfehlen, stellt das Bundesamt fest.

Informationsmaterial

Das zweiseitige VPB-Informationsblatt „Radon“ gibt es unter www.vpb.de in der Rubrik Schadstoffe, mehr Informationen gibt es u. a. mit dem achtseitigen Informationsblatt des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de und eine 28-seitige Broschüre des baden-württembergischen Umweltministeriums unter https://um.baden-wuerttemberg.de.
Einen kleinen Artikel zum Thema Radon und Gutachtenpflicht in Frankreich gab es schon in der letzten Ausgabe unserer Zeitschrift.

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